Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, die Terminvergabe bei Fachärzten neu zu regeln. Das vor Kurzem neu vorgestellte Steuerungssystem soll so ablaufen, dass jeder zuerst in die Hausarztpraxis geht. Die Hausarztpraxis soll dann bei Bedarf und mit einem Termin in einem bestimmten Zeitraum an Fachärzte überweisen. Geht das nicht in einer Praxis, sollen auch Fachärztinnen bzw. Fachärzte in einer Klinik aufgesucht werden können.
Ausnahmen
Termine bei Frauen- und Augenärzten sollen vom „Erst-zum-Hausarzt-Prinzip“ ausgenommen werden. Sonderregelungen sind auch für Patienten mit schweren chronischen Erkrankungen geplant. Diese könnten Jahresüberweisungen bekommen oder ein Fachinternist könnte als steuernder Primärarzt auftreten.
Zeitplan
Erst einmal soll noch in diesem Jahr ein erster Gesetzentwurf ausgearbeitet werden. Mit der Einführung des neuen Terminvergabesystems soll in Stufen ab 2028 begonnen werden.
Stand: 26. Mai 2026
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Ausgabe
Sommer 2026
- Voraussetzungen für die Anerkennung von Heilpraktikerhonorare als außergewöhnliche Belastung
- Gewerbesteuerbefreiung bei Abrechnung der Pflegeleistungen über eine Genossenschaft
- Einschätzungsprärogative des behandelnden Arztes vorrangig gegenüber Einschätzung des Medizinischen Dienstes
- Besteuerung von Einkünften aus vorübergehender Auslandstätigkeit
- Kleinunternehmerregelung für umsatzsteuerpflichtige Schönheitsoperationen nutzen
- Steuerfreie Berufskleidung der Ärztinnen und Ärzte
- Neues Terminvergabesystem für Facharztbesuche ab 2028 geplant