Gesetzentwurf
Mit dem „Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz-StoFöG)“ zielt der Gesetzgeber auf eine Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für kleine Unternehmen und Start-ups sowie auf die Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur ab. Darüber hinaus soll aber auch ein weiterer Bürokratieabbau umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf umfasst 62 Artikel. An steuerlichen Änderungen sind insbesondere zu erwähnen:
Übertragung von stillen Reserven
Der Höchstbetrag für die Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Personenunternehmen soll von bisher € 500.000,00 auf € 2 Mio. erhöht werden (§ 6b Abs. 10 Einkommensteuergesetz (EStG)). Die Gewinne können bis zum Höchstbetrag steuerneutral in andere angeschaffte Anteile an Kapitalgesellschaften, abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter oder Gebäude reinvestiert werden. Der höhere Betrag gilt für Veräußerungen, die in nach dem Tag der Gesetzesverkündung beginnenden Wirtschaftsjahren erfolgen.
Investmentsteuergesetz
Der Gesetzgeber will außerdem erreichen, dass Investmentfonds verstärkt in erneuerbare Energien und Infrastruktur investieren. Der Gesetzentwurf enthält hierzu spezielle Investitionsanreize. Einkünfte der Investmentfonds aus solchen Einkunftsquellen sollen generell der Besteuerung unterliegen.
Stand: 28. Oktober 2025
Erscheinungsdatum:
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Ausgabe
November 2025
- Bundesregierung beschließt Steueränderungsgesetz 2025
- Entwurf für ein Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts veröffentlicht
- Versicherungs- und Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Besonderheiten bei der Besteuerung von Überstunden-/Mehrarbeitsvergütungen
- Verluste aus Kapitalanlagen steuerlich geltend machen und Freistellungsaufträge prüfen
- Erbschaftsteuerpflichtiger Inlandserwerb von im Ausland ansässigen Personen
- Gesetzentwürfe zur Stärkung von Betriebsrenten und zur Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus
- BMF meldet Rückgang der Einspruchszahlen um über 40 %