Gesetzesvorhaben
Im zweiten Halbjahr hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fast zeitgleich zwei Rentenreformpakete auf den Weg gebracht, die sich derzeit in der Gesetzgebungsphase befinden. Im Einzelnen handelt sich hier um die Neuauflage des Referentenentwurfs für das Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz), das bereits die vorherige Bundesregierung beschlossen hatte. Zum anderen handelt es sich um ein von der aktuellen Bundesregierung beschlossenes neues Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten („Rentenpaket 2025“).
Betriebsrenten
Kernelement des Gesetzespakets ist weiterhin die reine Beitragszusage. Darüber hinaus soll es bei einer moderaten Öffnung durch Abschwächung der strengen Tarifexklusivität bleiben. Ziel des Reformgesetzes ist, bestehende Sozialpartnermodelle für nicht-tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu öffnen.
Gesetzliche Renten
Mit dem Rentenpaket 2025 soll insbesondere das Rentenniveau von 48 % bis 2031 gesichert werden. Soll heißen, dass die Renten noch bis 1.7.2031 gemäß der Lohnentwicklung stetig erhöht werden. Weiters werden die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für vor 1992 geborene Kinder verlängert.
Stand: 28. Oktober 2025
Erscheinungsdatum:
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Ausgabe
November 2025
- Bundesregierung beschließt Steueränderungsgesetz 2025
- Entwurf für ein Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts veröffentlicht
- Versicherungs- und Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Besonderheiten bei der Besteuerung von Überstunden-/Mehrarbeitsvergütungen
- Verluste aus Kapitalanlagen steuerlich geltend machen und Freistellungsaufträge prüfen
- Erbschaftsteuerpflichtiger Inlandserwerb von im Ausland ansässigen Personen
- Gesetzentwürfe zur Stärkung von Betriebsrenten und zur Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus
- BMF meldet Rückgang der Einspruchszahlen um über 40 %