Dritte Erhöhungsstufe
Zum 1.7.2025 ist die dritte Erhöhungsstufe für den Mindestlohn in der Pflege nach der „Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“ (6. PflegeArbbV) in Kraft getreten. Der Mindestlohn beträgt danach für Pflegehilfskräfte € 16,10, für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit € 17,35 und für Pflegefachkräfte € 20,50 pro Stunde.
Urlaub
Außerdem haben Pflegekräfte bei einer Fünf-Tage-Woche einen Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr.
Stand: 26. August 2025
Erscheinungsdatum:
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Ausgabe
Herbst 2025
- Wie Ärzte vom neuen Investitionsbooster profitieren können
- Gewerbesteuerbefreiung für ambulante Pflegedienste
- Maßnahmen zur Unterstützung der Apotheken im Koalitionsvertrag
- Leistungen zur Teilhabe durch die Leistungsform eines persönlichen Budgets
- Kindergeldanspruch während der Ausbildung zur Rettungssanitäterin
- Kein Verstoß gegen die Berufsordnung bei Annahme von Vermächtnissen
- Pflegemindestlohn steigt zum 1.7.2025