Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer gilt, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von nicht mehr als € 25.000,00 erzielt hat und im laufenden Jahr € 100.000,00 nicht überschreitet. Solche Unternehmen müssen grundsätzlich keine Umsatzsteuererklärungen mehr abgeben.
Ausnahmen
Es gibt allerdings drei Ausnahmen:
- Das Finanzamt fordert zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung auf.
- Der Kleinunternehmer hat innergemeinschaftliche Erwerbe durchgeführt.
- Der Kleinunternehmer war an innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften beteiligt.
Stand: 27. September 2026
Erscheinungsdatum:
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Ausgabe
Oktober 2026
- Verpflichtende elektronische Führung ergänzender Personalakten ab 2027
- Außenprüfungsordnung und neue Größenklassen 2027
- Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz
- Einkommensteuer 2027
- Steuerfreie Übertragung des Familienwohnheims einschließlich Nachbargrundstück
- Rechtsfolgen bei Änderung eines Doppelbesteuerungsabkommens
- Ausweitung des automatischen Informationsaustausches
- Umsatzsteuererklärungspflichten der Kleinunternehmer